Nachbarschaftshilfe im Mittelpunkt

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Bürgerhaus Treffurt (Ratssaal)

Wenn Pflege im Alltag zur Herausforderung wird, kann praktische Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld den entscheidenden Unterschied machen. Die sogenannte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ermöglicht es engagierten Bürgerinnen und Bürgern, pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu entlasten – zum Beispiel durch Begleitung beim Einkauf, Hilfe im Haushalt oder gemeinsame Gespräche. Für diese Form der Hilfe können Helfende nach einer kurzen Qualifizierung eine finanzielle Anerkennung erhalten.

Wir konnten den Verein Pflegeform e. V. für einen Kurs zum Nachbarschaftshelfer in Treffurt gewinnen.

 

Dieser findet am

Samstag, 14. März 2026

in der Zeit von 8 bis 16 Uhr

im Bürgerhaus Treffurt (Ratssaal)

statt.

 

Sind wir nicht alle ein bisschen „Nachbarschaftshelfer“?

Mal ehrlich: Wann haben Sie zum letzten Mal Ihre Nachbarin/Ihren Nachbarn mit zum Einkaufen genommen, im viel zu groß gewordenen Garten den Rasen gemäht oder einfach mal zur Gesellschaft auf ein Tässchen Kaffee besucht? Das ist Nachbarschaftshilfe.

Das tut man alles gern im Sinne einer harmonischen Nachbarschaft. Aber viele, vor allem ältere, Menschen, denen das Haus und der Garten zu groß oder die Wege zu beschwerlich geworden sind, wünschen sich regelmäßige Hilfe in Alltagsdingen. Darüber informierte im August 2025 eine Veranstaltung des Treffurter Bürgervereins in Zusammenarbeit mit dem Verein „Pflegeform e. V.“, die u. a. eine unabhängige Pflegeberatung in Thüringen anbieten.

Im Mittelpunkt der Arbeit des Vereins „Pflegeform e. V.“ stehen die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in Thüringen, die Integration der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualifikation zum Nachbarschaftshelfer/ zur Nachbarschaftshelferin.

Hier möchten wir einhaken und diesen Kurs gern hier vor Ort in Treffurt anbieten.

Die Kurskosten werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen – lediglich einen Tag Ihrer Freizeit müssen Sie dafür investieren.

 

Was ist „Nachbarschaftshilfe“

Nichts Geringeres als die Entlastung einer Pflegeperson, die stundenweise Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Personen und sogenannte niederschwellige Entlastungsleistungen, wie zum Beispiel:

  • Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten
  • Begleitung zu Veranstaltungen / Treffen
  • Entlastung in der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Begleitung zum Einkauf, zu Arztterminen oder Behörden
  • Zeitungs- und Bücherlesungen
  • Gespräche und Zuwendungen (Singen, Basteln, Gartenarbeit, Karten spielen) mit dem Ziel der Aktivierung

Wer kann in der Nachbarschaftshilfe zusätzliche Entlastungsleistungen erbringen?

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer:

  • nur volljährige Personen, die einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Pflegekurs (Nachbarschaftshelferkurs) absolviert haben
  • nicht gesetzlicher Betreuer

nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Person sein

  • nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig sind
  • nicht mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind,
  • maximal 40 Stunden pro Kalendermonat betreuen und entlasten sowie
  • für ihre Leistung eine Aufwandsentschädigung von maximal 10 € je Stunde erhalten
  • und über einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Schäden verfügen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen oder erleiden können

Welche Qualifikation wird benötigt?

  • für die Registrierung als Nachbarschaftshelferin bzw. Nachbarschaftshelfer muss den Pflegekassen ein vollständig absolvierter Grundkurs „Nachbarschaftshilfe“ (5 x 90 Min.) nachgewiesen werden
  • alle 5 Jahre unaufgefordert Wissen und Kenntnisse durch Teilnahme an einem Aufbaukurs „Nachbarschaftshilfe“ (2 x 90 Min.) aktualisieren

Wie kann Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden?

  • Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 EUR monatlich.
  • Zusätzlich besteht ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, 40 % des nicht in Anspruch genommenen Sachleistungsanspruchs nach § 36 SGB XI für Entlastungsleistungen zu verwenden
  • Die Leistungen als Nachbarschaftshelferin bzw. Nachbarschaftshelfer werden im Kostenerstattungsverfahren mittels Abrechnungsformular an die/den anspruchsberechtigte(n) Versicherte(n) gezahlt

Weitere wichtige Hinweise

  • Aufwandsentschädigungen und finanzielle Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen in voller Höhe beim Finanzamt angegeben werden.
  • Einnahmen aus pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung sind jedoch mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45 b SGB XI (131 EUR) steuerfrei, wenn damit eine „sittliche Pflicht“ gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllt wird.
  • Eine „sittliche Pflicht“ im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wird dann angenommen, wenn nicht mehr als eine pflegebedürftige Person betreut wird.

 

Was sind die Unterschiede zwischen einem Nachbarschaftshelfer und einer Pflegeperson?

Nachbarschaftshelfer/in

Pflegeperson

-       Angebot zur Unterstützung im Alltag

-       ehrenamtlich

-       betreuen Pflegebedürftige stundenweise

-       Einsatz des Entlastungsbetrages (131 Euro) nach § 45 SGB XI

-       Registrierung notwendig

-       Person(en), die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen

-       Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn diese eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens 10 Stunden/Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage/Woche pflegt

 

 

Wenn Sie Interesse haben, an diesem Kurs teilzunehmen, melden Sie sich gern per email an info@bfb-treffurt.de. Sollten Sie Fragen zu inhaltlichen Themen haben, können Sie sich gern vorab bei Lucienne Böttger unter 0162-2513306 melden.

 

Ihr "Bürger für Bürger"

Treffurter Bürgerverein 2011

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