Neue Abfallgebühren und Regelungen ab 1. Januar 2027
Neben einer Anpassung der Fest- und Leistungsgebühren treten Änderungen bei einzelnen Entsorgungsleistungen in Kraft.
Auszug der wesentlichen Anpassungen (*weitere Änderungen in Kürze auf der Homepage des AZV)
Am Beispiel eines 3- Personen- Haushaltes erklärt: Für einen 80- Liter- Restabfallbehälter und angenommenen zwölf Entleerungen pro Jahr und einer 120- Liter- Biotonne steigt die jährliche Gesamtbelastung von bisher 152,57 Euro auf 166,66 Euro. Im Vergleich zur aktuellen Gebühr sind das rund 14,- Euro bzw. ca. 9 Prozent mehr. Die Anpassung liegt damit deutlich unter der allgemeinen Inflationsentwicklung von rund 13 Prozent im 4- Jahres- Zeitraum. Die neu kalkulierten Gebühren sind wiederum für vier Jahre vorgesehen. Hier die wichtigsten Positionen:

Papier und Pappe - keine Beistellungen mehr
Neben der Blauen Tonne bereitgestellte Pappe, Papierbündel oder Kartonagen werden künftig nicht mehr durch das Entsorgungsunternehmen mitgenommen. Bei dauerhaft höherem Bedarf kann zusätzliches Behältervolumen bestellt werden: 240-Liter-PPK-Behälter für einmalig 63,00 Euro und 1.100-Liter-PPKBehälter für einmalig 371,00 Euro je Behälter. Neben der einmaligen Bereitstellungsgebühr fallen für diese zusätzlichen Behälter keine laufenden Gebühren an.
Zusätzliche Service - Sperrmüll-Sonderentsorgung
Für besonders kurzfristige Abholungen wird eine Sperrmüll-Sonderentsorgung angeboten. Sie kann auch genutzt werden, wenn der kostenfreie Sperrmülltermin bereits in Anspruch genommen wurde. Die Gebühr beträgt 285,00 Euro je Antrag; die Abholung soll innerhalb einer Woche erfolgen.
Günstige Grünschnittwertkarte bleibt
Die Gebühr für die Grünschnittwertkarte beträgt 12,00 Euro pro Jahr.
Neuer Wertstoffhof in Bad Salzungen Ortsteil Langenfeld
Ab voraussichtlich 02.01.2027 öffnet ein neuer Wertstoffhof am Standort des AZV in Bad Salzungen Dorfblick 1.
Neu - vier Mindestentleerungen ab 2028
Ab 1. Januar 2028 werden pro Haushalt mindestens vier Entleerungen des Restabfallbehälters pro Jahr berechnet – unabhängig davon, ob der Behälter tatsächlich viermal zur Leerung bereitgestellt wurde. Hintergrund ist, dass nach den Erfahrungen des AZV bislang rund ein Viertel der Haushalte keine oder deutlich weniger Restabfallentleerungen in Anspruch genommen hat. Die Regelung soll dazu beitragen, Fehlentsorgungen zu vermeiden und eine verursachergerechtere Beteiligung an den Kosten der Restabfallentsorgung sicherzustellen.
Verlässliche Grundlage für die kommenden Jahre
Mit der neuen Gebührenstruktur schafft der AZV eine verlässliche Grundlage für die kommunale Abfallentsorgung. Ziel ist eine sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Entsorgung sowie eine möglichst verursachergerechte Verteilung der Kosten.
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