Bürgerinformation zur Grabräumung
Für die Grabräumung auf dem Friedhof Treffurt und auf den Friedhöfen der Stadtteile stehen Ihnen drei Beräumungsarten zur Verfügung:
- Die eigene Beräumung des Grabes und die eigene Entsorgung der Grabteile durch den Grabnutzungsberechtigten. (kostenfrei)
- Die Grabräumung durch einen Dritten. (über ein durch Sie beauftragtes Unternehmen) Hierfür ist bei der Friedhofsverwaltung Treffurt eine Genehmigungsgebühr von 15,00 Euro zu entrichten.
- Die Grabräumung durch den städtischen Bauhof.
Hierbei fallen folgende Gebühren an:
- Beräumung einer Grabstätte für Urnenbeisetzungen = 285,00 Euro.
- Beräumung einer Grabstätte für Körperbeisetzungen = 427,00 Euro.
- Beräumung einer Rasengrabstätte mit Gedenkplatte = 36,00 Euro.
Sollten Sie sich als Nutzungsberechtigter für die Beräumungsart 1. oder 2. entscheiden, berücksichtigen Sie bitte, dass alle vom Steinmetz gesetzten Grabmalbestandteile- (Grabstein/Sockel/Einfassung/unter der Grabstätte bestehende Fundamente), abgebaut werden müssen. Bitte keine Entfernung von Urnen oder Särgen bzw. Sargteilen
Achtung: Alle drei Beräumungsarten sind zuvor bei der Stadtverwaltung Treffurt/Friedhofsamt schriftlich anzumelden.
Die Grabstätte ist nach dem Abbau aller Bestandteile dem umliegenden Grabfeld durch Einebnung oder Erdreichauffüllung anzupassen.
Ihre Stadtverwaltung Treffurt