Bürgerinformation zur Grabräumung

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Friedhöfe in Treffurt, Falken, Großburschla, Schnellmannshausen und Ifta

Für die Grabräumung auf dem Friedhof Treffurt und auf den Friedhöfen der Stadtteile stehen Ihnen drei Beräumungsarten zur Verfügung:

  1. Die eigene Beräumung des Grabes und die eigene Entsorgung der Grabteile durch den Grabnutzungsberechtigten. (kostenfrei)
  2. Die Grabräumung durch einen Dritten. (über ein durch Sie beauftragtes Unternehmen) Hierfür ist bei der Friedhofsverwaltung Treffurt eine Genehmigungsgebühr von 15,00 Euro zu entrichten.
  3. Die Grabräumung durch den städtischen Bauhof.

Hierbei fallen folgende Gebühren an:

  • Beräumung einer Grabstätte für Urnenbeisetzungen = 285,00 Euro.
  • Beräumung einer Grabstätte für Körperbeisetzungen = 427,00 Euro.
  • Beräumung einer Rasengrabstätte mit Gedenkplatte =   36,00 Euro.

Sollten Sie sich als Nutzungsberechtigter für die Beräumungsart 1. oder 2. entscheiden, berücksichtigen Sie bitte, dass alle vom Steinmetz gesetzten Grabmalbestandteile- (Grabstein/Sockel/Einfassung/unter der Grabstätte bestehende Fundamente), abgebaut werden müssen. Bitte keine Entfernung von Urnen oder Särgen bzw. Sargteilen

Achtung: Alle drei Beräumungsarten sind zuvor bei der Stadtverwaltung Treffurt/Friedhofsamt schriftlich anzumelden.

Die Grabstätte ist nach dem Abbau aller Bestandteile dem umliegenden Grabfeld durch Einebnung oder Erdreichauffüllung anzupassen.

Ihre Stadtverwaltung Treffurt

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