Stellenausschreibung für den Fachdienst Einwohnermeldewesen

In der Stadt Treffurt ist zum 01.06.2026 im Fachdienst Einwohnermeldewesen eine Teilzeitstelle zu besetzen.

Stellenprofil:

Ihre Aufgaben:

  • Führung des Melderegisters
  • Ausweis- und Passangelegenheiten einschl. Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bearbeitung von Ab-, An-, Ummeldungen einschließlich Datenübermittlung
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  • Mitwirkung bei Organisation und Durchführung von Wahlen
  • Einleitung und Bearbeitung von Bußgeldverfahren
  • Allgemeiner Bürgerservice (Anfertigung von Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Terminvergabe)

Ihre Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt oder vergleichbare Qualifikation, zusätzliche Qualifikation Standesbeamte wünschenswert
  • Vollumfängliche Kenntnisse im Bundesmeldegesetz, Pass- und Personalausweisgesetz und -verordnungen
  • Mehrjährige Berufserfahrung im FD Einwohnermeldeamt wünschenswert
  • Kenntnisse im Gemeindehaushaltsrecht sowie FB Ordnung und Sicherheit
  • Ausgeprägte soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen
  • Sehr gute Kenntnisse MS Office und digitale Kommunikation
  • Führerschein Klasse B

Wir erwarten ein hohes Maß an Motivation, Leistungs- und Verantwortungsbewusstsein, ein vielseitiges, selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Belastbarkeit, Organisationstalent, Teamfähigkeit und Flexibilität.

Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle (35 h/Woche), die nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA) vergütet wird. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24.04.2026 an:

post@treffurt.de     

oder

Stadtverwaltung Treffurt

FD Personal

Rathausstraße 12

99830 Treffurt

Hinweis:

Im Zusammenhang mit der Bewerbung anfallende Kosten werden durch die Stadt Treffurt nicht erstattet.

Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden – bei gleicher Eignung und Qualifikation – im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt (bitte Nachweis beifügen).

 

gez. Michael Reinz

Bürgermeister Stadt Treffurt