Eingeschränkte Öffnung der Stadtverwaltung
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf unsere Regeln zum Zugang in unsere Dienstgebäude, soweit zwingend erforderlich, hinweisen.
Das bedeutet konkret folgendes:
- Zutritt nur mit 3G-Nachweis: vollständig geimpft, genesen (maximal 3 Monate), oder getestet (Nachweis über PCR-Test innerhalb der letzten 48 Stunden, Nachweis über Schnelltest im Testzentrum innerhalb der letzten 24 Stunden);
- für die Bibliothek/ Touristinformation gilt die 2G-Zugangsbeschränkung
- Grundsätzlich in jeder Angelegenheit vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Fachbereich (siehe Verzeichnis der Telefonnummern)
- Zutritt zum Termin grundsätzlich nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und zusätzlich mit 3G-Nachweis (Bibliothek 2G-Nachweis)
- Händedesinfektion (wird von uns gestellt)
- Zutritt für Personen mit Erkältungssymptomen ist nicht gestattet
- Abstandsregel von 1,50 m
- Verzicht auf Händeschütteln
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung