Grabstellenberäumung für das Jahr 1993
Durch die Nutzungsberechtigten ist bis zum 15.03.2024 ein Antrag auf eigene Beräumung einer Grabstätte (auch durch Zuhilfenahme eines Drittunternehmens) oder ein Auftrag zur Beräumung einer Grabstätte durch den Bauhof der Stadtverwaltung Treffurt zu stellen. Beräumungen über den Bauhof finden zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst statt. Achtung! Jede Beräumungsart, auch die selbst durchzuführende Beräumung und Entsorgung der Grabteile durch den Grabnutzungsberechtigten, ist zuvor schriftlich bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Treffurt, Rathausstr.12, 99830 Treffurt (Zimmer 7, Tel. 036923 51522) zu beantragen (Antragsformulare liegen vor).
Informationen zur Beräumung
Für die Grabräumung auf unseren Friedhöfen stehen Ihnen drei Beräumungsarten zur Verfügung:
- Die eigene Beräumung des Grabes und die eigene Entsorgung der Grabteile durch den Grabnutzungsberechtigten (kostenfrei).
- Die Grabräumung durch einen Dritten (über ein durch Sie beauftragtes Unternehmen). Hierfür ist bei der Friedhofsverwaltung Treffurt eine Genehmigungsgebühr von 15,00 Euro zu entrichten.
- Die Grabräumung durch den städtischen Bauhof, hierbei fallen folgende Gebühren an:
- Beräumung einer Grabstätte für Urnenbeisetzungen = 285,00 Euro.
- Beräumung einer Grabstätte für Körperbeisetzungen = 427,00 Euro.
- Beräumung einer Rasengrabstätte mit Gedenkplatte = 36,00 Euro.
Sollten Sie sich als Nutzungsberechtigter für die Beräumungsart 1. oder 2. entscheiden, berücksichtigen Sie bitte, dass alle vom Steinmetz gesetzten Grabmalbestandteile (Grabstein/Sockel/Einfassung/unter der Grabstätte bestehende Fundamente), abgebaut werden müssen. Bitte keine Entfernung von Urnen oder Särgen bzw. Sargteilen! Die Grabstätte ist nach dem Abbau aller Bestandteile dem umliegenden Grabfeld durch Einebnung oder Erdreichauffüllung anzupassen.
Ihre Stadtverwaltung