Grabstellenräumung von Grabstätten des Sterbejahres 1995
Das Nutzungsrecht der Grabstätten des Sterbejahres 1995 ist abgelaufen.
Durch die Nutzungsberechtigten ist bis zum 20.03.2026
ein Antrag auf eigene Beräumung einer Grabstätte (auch durch Zuhilfenahme eines Drittunternehmens) oder
ein Auftrag zur Beräumung einer Grabstätte durch den Bauhof der Stadtverwaltung Treffurt zu stellen.
Beräumungen über den Bauhof finden zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst statt.
Achtung!
Jede Beräumungsart, auch die selbst durchzuführende Beräumung und Entsorgung der Grabteile durch den Grabnutzungsberechtigten, ist zuvor schriftlich bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Treffurt, Rathausstr.12, 99830 Treffurt (Zimmer 7) zu beantragen. (Antragsformulare liegen bei der Stadtverwaltung vor)
Weitere Informationen zur Grabräumung entnehmen Sie bitte der Bürgerinformation oder unter Tel.: 036923-51522
Ihre Stadtverwaltung Treffurt