Information der Meldebehörde zum Thema „Passbilder“

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Es gibt ab Mai 2025 eine neue Regelung zu Passbildern – informieren Sie sich jetzt.

Wir möchten nochmals darüber informieren, dass der Gesetzgeber festgelegt hat, dass die Meldebehörden für die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente (z.B. Personalausweise und Reisepässe) seit dem 01.05.2025 Passbilder ausschließlich in digitaler Form annehmen und verarbeiten dürfen.

Das bedeutet, dass wir keine gedruckten Passbilder mehr annehmen können.

Die Passbilderstellung ist nun auf zwei Wegen möglich:

  1. Die Anfertigung der Passbilder erfolgt direkt bei uns in der Behörde. Hier entstehen zusätzliche Kosten von 6,00 € je Passbilder. Hierbei ist zu beachten, dass diese Passbilder ausschließlich für die beantragten Dokumente digital verwendet werden. Das heißt, dass wir keine Ausdrucke der Bilder vornehmen und diese anschließend nicht von Ihnen anderweitig verwendet werden können.
  1. Die Anfertigung in einem teilnehmenden Fotostudio bzw. bei einem teilnehmenden Fotodienstleister mit anschließender digitaler Übermittlung an unsere Behörde. Die Kosten hierfür sind im Fotostudio zu erfragen.

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