Kein Versand von Steuerbescheiden für das Jahr 2026

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Die Stadt Treffurt teilt mit, dass für das Jahr 2026 keine Steuerbescheide für die Grundsteuer A und B und für die Hundesteuer verschickt werden.

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und somit Kosten zu sparen, werden für das Kalenderjahr 2026 keine o. g. Steuerbescheide verschickt, bei denen die Bemessungsgrundlagen unverändert sind. Die Steuerbescheide sind Mehrjahresbescheide.

Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit dem letzten Grundsteuerbescheid nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. Bei Änderungen oder Eigentumswechsel erhalten die Steuerpflichtigen neue Bescheide.

Die Grundsteuer 2026 wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Die Hundesteuer wird in einem Betrag zum 01. Juli 2026 fällig.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Treffurt, Steueramt, Rathausstraße 12, 99830 Treffurt angefochten werden.

 

Ihre Stadtverwaltung

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