Keine offenen Feuer in Wäldern und angrenzenden Bereichen!!!

Zurück

Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis von Ordnungsamt und Feuerwehr!

Aus gegebenem Anlass weisen das Ordnungsamt und die Freiwillige Feuerwehr Treffurt darauf hin, dass im Wald und weniger als 100 m vor dem Wald das Anlegen von offenen Feuern und das Rauchen verboten ist (§ 12 Thüringer Waldgesetz). Dies gilt ganzjährig unabhängig davon, ob eine Waldbrandgefahrenstufe ausgerufen ist oder nicht! Kleine angelegte Feuerstellen können sich blitzartig in große Flächenbrände ausbreiten und erhebliche Sach- und Personenschäden hervorrufen.

Im Bereich des Forstamtes Hainich-Werratal besteht derzeit die Waldbrandgefahrenstufe 3.

Bitte beachten Sie auch, dass offene Feuer (Lagerfeuer), unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Grundstücke handelt, grundsätzlich einer behördlichen Genehmigung bedürfen.

 

Ihre Stadtverwaltung

 

Zurück