Schöffen gesucht
Schöffen gesucht!
Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die laufende Amtszeit der Schöffen.
Die Gemeinden sind gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beauftragt, Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen zu erstellen.
Bürger der Stadt Treffurt, die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und Deutsche sind, können sich bei Interesse, für das Amt als Schöffe, bis zum 14. April 2023 auf die Vorschlagslisten der Stadt Treffurt und als Jugendschöffe auf die Vorschlaglisten des Jugendamtes aufnehmen lassen. Die Stadt Treffurt muss insgesamt 8 Personen als Erwachsenenschöffen aufnehmen. Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amts- oder Landgericht.
Anträge (Interessenbekundungen) erhalten Sie im Rathaus der Stadt Treffurt. Hier ist auch die persönliche Vorsprache zu den Sprechzeiten möglich. Ansprechpartner für die Aufstellung der Vorschlagsliste im Rathaus sind Herr Detlef Händel und Frau Corinna König-Dunkel, 99830 Treffurt, Rathausstraße 12, Zimmer 8/1. Nähere Auskünfte können unter der Rufnummer 036923 515-21 eingeholt werden.
Die Anträge finden Sie auch unter www.treffurt.de/formulare.
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