Veröffentlichung von Jubiläen

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Lt. Gesetz darf die Stadt Treffurt Ihre familiären Jubiläen nur noch mit schriftlicher Zustimmung im Werratalboten veröffentlichen und bittet deshalb um Ihre Einwilligung.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit dem Inkrafttreten des Zweiten Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU

(2. DSAnpUG-EU) ist die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und damit auch von Geburtstags- und Ehejubiläen im Amtsblatt der Stadt Treffurt nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Betroffenen zulässig. Der Bürgermeister möchte gern die altbewährte Tradition der Veröffentlichung beibehalten bzw. fortsetzen. Hierfür benötigen wir nunmehr jedoch Ihre Einwilligung. Diese ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch die Abgabe/ Rücksendung des ausgefüllten Vordruckes erteilen Sie die zur Veröffentlichung gesetzlich geforderte Einwilligung. Somit besteht für Sie als Bürger/ in auch weiterhin die Möglichkeit, anlässlich eines Geburtstags- bzw. Ehejubiläums namentlich im Amtsblatt unserer Stadt benannt zu werden.

Möchten Sie, dass Ihre Altersjubiläen und/ oder Ihre Ehejubiläen im Amtsblatt der Stadt Treffurt veröffentlicht werden? Dann füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus, kreuzen bitte die entsprechende Willenserklärung an, unterschreiben die Einwilligungserklärung und senden diese an die Stadtverwaltung Treffurt zurück.

Zusätzliche Information zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Die Veröffentlichung der Altersjubiläen sowie die weitere damit verbundene Datenverarbeitung erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung.
Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für eventuell folgende Veröffentlichungen erforderlich ist.
Ihre Einwilligungserklärung wird darüber hinaus so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 7 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung erforderlich ist und eventuelle Ansprüche im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung verjährt sind.
Die archivrechtliche Anbietungspflicht bleibt unberührt.

Verantwortlich:
Stadtverwaltung Treffurt, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Michael Reinz, Rathausstraße 12, 99830 Treffurt
Tel.: 036923 515-0, Fax: 036923 515-38
E-Mail: post@treffurt.de

 

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